Endlich gibt es Klarheit: Auf ein Wegerecht aus Gewohnheit können sich Nachbarn nicht berufen (Az.: V ZR 155/18).Hier gibt es den kompletten Text: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/VZR155.htmlWie denken Sie darüber? (Foto von Travis Saylor von Pexels)